Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem im Web

Auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes haben wir ein Verfahren zur Übermittlung von Informationen durch unsere Mitarbeitenden über potentiell illegale oder schädigende Handlungen eingerichtet. Hierbei handelt es sich um ein 3-stufiges Meldesystem, welches die Anonymität des Hinweisgebers durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht wahrt.

Erste Stufe
Alle haupt- oder ehrenamtlicher Mitarbeiter des ASB KV Wismar/ NWM e.V. haben die Möglichkeit, einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex an einen Mittler der ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbH zu melden.

Zweite Stufe
Die übermittelten Daten werden auf Wunsch anonym und pseudonymisiert an die zweite Meldestelle der ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbH weitergeleitet.

Dritte Stufe
Über die Meldestelle wird der Sachverhalt an die zuständige Stelle des ASB-Landesverbandes MV e.V. gemeldet.

Zuständige Stellen der dritten Stufe

  • haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen (mit Ausnahme der eingesetzten Geschäftsführung sowie des Vorstandes) betreffende Hinweise: die eingesetzte Geschäftsführung
  • die Geschäftsführung betreffende Hinweise: der Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes
  • den Landesvorstand betreffende Hinweise: die Landeskontrollkommission.
  • die Landekontrollkommission betreffende Hinweise: der ASB Deutschland e.V. - Geschäftsführung

Unser Hinweisgebersystem auf einen Blick

Hinweis melden

Die Meldung kann auf allen gängigen Kommunikationswegen an die Mittler der Meldestelle und über folgenden Link erfolgen:

https://www.ecovis.com/datenschutzberater/meldestelle/

ECOVIS Keller Rechtsanwälte PartG mbB
Interne Meldestelle ASB MV
persönlich/vertraulich
Rechtsanwalt Axel Keller
Senior Associate Karsten Neumann
Am Campus 1 – 11, 18182 Rostock-Bentwisch
Tel.: 0381 – 649 200
eMail: meldestelle380@ecovis.com